Einsatz

Der FuD setzt je nach Bedarf und Möglichkeit entsprechende Mitarbeiter ein. Alle Absprachen über Einsatz, Leistungen und Bezahlung der Mitarbeiter erfolgen ausschließlich über den FuD. Privat vereinbarte Einsätze gehören nicht zu den Leistungen des FuD und sind nicht über den Träger versichert.

Ansprechpartnerinnen

Ansprechpartner für die zu betreuende Person/ die zu betreuende Familie ist in allen Fragen des FuD das Koordinatorenteam bestehend aus Frau Monika Hackmann und Frau Claudia Stolzenberg.

Einsatzort, Einsatzzeit

Vereinbart werden Einsatzort und Einsatzzeit. Die Einsatzzeit richtet sich nach:

  • dem Bedarf der zu betreuenden Person/ der zu betreuenden Familie
  • dem zur Verfügung stehenden Zeit- bzw. Geldbudget
  • den Einsatzmöglichkeiten der Helfer
  • den Einsatzmöglichkeiten des Trägers

Vertretung

Bei Ausfall der Helfer in der Einzelbetreuung (z.B. durch Krankheit) versucht der Träger, eine entsprechende Vertretung einzusetzen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Kosten

In der Regel erfolgt die Abrechnung über die Pflegekassen, in wenigen Fällen über die Krankenkassen, über das Sozialamt oder direkt über die Familie. Den Antrag an den Kostenträger stellt die betreute Person/Familie in Abstimmung mit dem FuD. Die vereinbarten Stundensätze mit den Pflegekassen (nur Betreuungsleistung) entnehmen Sie bitte der Anlage. Die zu betreuende Person/ Familie erklärt sich damit einverstanden, die Übersicht über ihre finanziellen Möglichkeiten bei der Pflegekasse selbstständig zu verwalten. Entstandene Kosten von Leistungen, die die Pflegekasse nicht bezahlt, werden von der zu betreuenden Person/ Familie privat gezahlt.

Stundennachweis

Jeder Einsatz wird von der zu betreuenden Person/ Familie auf dem Stundenzettel/ Leistungsnachweis der Helfer gegengezeichnet.

Absagen von vereinbarten Einsätzen

Die zu betreuende Person/ Familie hat die Möglichkeit, bei den festen Gruppenangeboten (z.B. Donnerstags- Gruppe u. Samstags-Gruppe) bis zu zwei Tage vorher den Einsatz abzumelden. Wenn die zu betreuende Person/ Familie dieses versäumt, wird die Leistung in Rechnung gestellt. 

Bei Tagesfahrten, Konzerten, Ausflügen etc. ist die Anmeldung auf jeden Fall verbindlich. Sagt der Teilnehmer/ gesetzliche Vertreter bis 5 Werktage vor der Veranstaltung ab entstehen keine Kosten. Bei Absagen ab 5 Werktage vor der Veranstaltung werden 50 % der Sach- und Betreuungskosten in Rechnung gestellt. Bei Absagen ab 2 Werktage vor der Veranstaltung werden 100 % der Sach- und Betreuungskosten in Rechnung gestellt.

Medikamentenvergabe

Die zu betreuende Person/ Familie erklärt sich damit einverstanden, dass die Mitarbeiter des Familienunterstützenden Dienstes die vom Arzt verordneten Medikamente verabreichen. Hierzu muss eine aktuelle Verordnung vom Arzt vorliegen.

Haftung

Der zu betreuenden Person/Familie ist bewusst, dass die Freizeitangebote, speziell das Schwimmen, auf eigene Verantwortung durchgeführt werden.

Zusätzliche Kosten

Über den FuD werden für den Mitarbeiter die Fahrtkosten von der Landwehrstr. 7, 49377 Vechta zu der betreffenden Familie und zurück erstattet. Alle Kilometer, die darüber hinaus gefahren werden, müssen von der Familie erstattet werden. Entstandene Kosten der Verpflegung oder Eintrittsgelder des Mitarbeiters während einer Einzelbetreuung werden ebenfalls von der Familie bezahlt.